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Verschoben wurde vieles. Artikel 50 nicht.

Der Digital Omnibus hat die Hochrisiko-Fristen des EU AI Act verschoben, Artikel 50 nicht. Was ab dem 2. August 2026 für Onlineshops gilt und was nicht.

Was ab dem 2. August 2026 für deinen Shop wirklich gilt. Und was nicht.

Stand: 31. Juli 2026 · Lesezeit: ca. 8 Minuten · Redaktionelle Einordnung, keine Rechtsberatung (Hinweis am Ende)

Seit Wochen geistert eine Botschaft durch LinkedIn-Feeds, Newsletter und Branchenmedien: „Der EU AI Act wurde verschoben.“ Die Botschaft ist richtig. Sie ist auch gefährlich unvollständig. Verschoben wurden die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 sind davon ausdrücklich ausgenommen. Sie gelten seit dem 2. August 2026.

Wenn du einen Onlineshop betreibst und irgendwo KI im Einsatz hast, betrifft dich dieses Datum: ein Chat-Assistent, KI-generierte Produktbilder, ein Sprachagent im Service. Unten steht, was wirklich beschlossen wurde, was ab August zu tun ist und was du ignorieren kannst.

Was der Digital Omnibus wirklich geändert hat

Eine kurze Chronik, damit nachvollziehbar wird, wie die Verwirrung entstand:

  • 19. November 2025 · Die EU-Kommission legt den „Digital Omnibus“ vor: ein Paket zur Vereinfachung der Digitalregulierung, darunter Anpassungen an der KI-Verordnung.
  • 7. Mai 2026 · Rat und Europäisches Parlament erzielen eine vorläufige politische Einigung.
  • 16. Juni 2026 · Das Parlament billigt das Paket in erster Lesung.
  • 29. Juni 2026 · Der Rat nimmt es förmlich an.
  • 8. Juli 2026 · Unterzeichnung.
  • 24. Juli 2026 · Veröffentlichung im Amtsblatt.
  • 27. Juli 2026 · Inkrafttreten als Verordnung (EU) 2026/1744.

Der letzte Punkt ist der wichtigste, und er ist neu. Bis vor wenigen Tagen war die Verschiebung eine politische Einigung, über die man diskutieren konnte. Seit dem 27. Juli ist sie geltendes Recht. Das Inkrafttreten liegt sechs Tage vor dem 2. August, und das ist kein Zufall: Ohne die neue Verordnung hätten am 2. August die ursprünglichen Hochrisiko-Fristen gegolten.

Das Ergebnis: Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme, etwa Bewerbervorauswahl oder Kreditscoring, rücken auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) beziehungsweise den 2. August 2028 (Anhang I).

Nicht verschoben wurde der allgemeine Geltungsbeginn am 2. August 2026. Und ausdrücklich nicht Artikel 50. Auch die nationalen Marktüberwachungsbehörden nehmen ihre Tätigkeit zu diesem Datum auf. Wer aus „der AI Act wurde verschoben“ ableitet, 2026 sei nichts zu tun, verwechselt zwei Baustellen.

Was Artikel 50 ab dem 2. August verlangt

Artikel 50 regelt Transparenz. Keine Verbote, keine Risikoprüfungen, keine Dokumentationsberge. Vier Situationen sind erfasst, übersetzt in den Shop-Alltag:

1. KI im direkten Kundenkontakt. Interagiert eine Person mit einem KI-System, also mit einem Chatbot, Voicebot oder dialogischen Assistenten, muss sie erfahren, dass sie es mit einer KI zu tun hat. Es gibt eine Ausnahme, wenn das für eine informierte, aufmerksame Person offensichtlich ist. Auf diese Ausnahme würde ich mich nicht verlassen. Ein sichtbarer Hinweis kostet eine Zeile. Wie er aussehen soll, steht seit dem 20. Juli in den finalen Leitlinien der Kommission: klar, verständlich und möglichst unmittelbar vor oder zu Beginn der Interaktion. Bei Textanwendungen in der Nähe des Ein- und Ausgabefelds, bei Sprachsystemen zu Gesprächsbeginn.

2. KI-generierte Inhalte. Anbieter generativer KI-Systeme müssen synthetische Bilder, Audio-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar markieren. Das ist Pflicht der Tool-Anbieter, nicht deine. Wissen solltest du trotzdem, ob deine Tools es tun. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 schon in Verkehr waren, läuft die Frist dafür bis zum 2. Dezember 2026. Diese vier Monate sind der Puffer deines Anbieters, nicht deiner.

3. Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung. Wer solche Systeme einsetzt, muss Betroffene informieren. Für die meisten Shops irrelevant, der Vollständigkeit halber erwähnt.

4. Deepfakes und bestimmte KI-Texte. Wer Deepfakes veröffentlicht oder KI-generierte Texte publiziert, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, muss das offenlegen. Diese Pflicht trifft dich als Betreiber, und sie gilt ab dem 2. August, ohne Übergangsfrist. Wichtig für die Einordnung: normale Produkttexte fallen regelmäßig nicht darunter.

Bei Verstößen sieht Artikel 99 Absatz 4 Buchstabe g Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Für KMU einschließlich Start-ups gilt nach Absatz 6 der jeweils niedrigere Wert. Bei 5 Millionen Euro Jahresumsatz sind das 150.000 Euro. Eine Obergrenze, kein Erwartungswert. Und unabhängig davon, wie schnell die deutsche Aufsichtsstruktur steht: Die Pflicht gilt unmittelbar aus der Verordnung.

Was das für deinen Shop konkret heißt

Geh deine Kundenkontaktpunkte einmal durch:

Chat-Assistent auf der Website? Wenn er KI-gestützt ist, und das sind die meisten aktuellen, stelle sicher, dass er sich zu erkennen gibt. Ein Satz im Chatfenster genügt in der Regel. Nutzt du ein Dritttool: Prüfe, ob der Anbieter die Kennzeichnung eingebaut hat, und verdecke sie nicht.

Telefon- oder Sprachassistent im Service? Gleiche Logik, gleiche Lösung: eine Ansage zu Gesprächsbeginn.

KI-generierte Produkt- oder Werbebilder? Die maschinenlesbare Markierung ist Sache deines Tool-Anbieters. Frag schriftlich nach, wie er Artikel 50 Absatz 2 umsetzt, und lege die Antwort ab. Mehr Dokumentation braucht es an dieser Stelle meist nicht.

KI-geschriebene Texte? Produktbeschreibungen und Shop-Copy sind regelmäßig unkritisch. Ratgeber- oder News-Formate mit öffentlichem Informationsanspruch: genauer hinschauen.

Empfehlungs- oder Beratungstools? Hier lohnt eine ehrliche Frage an dich und deinen Anbieter: Arbeitet das Tool mit KI, die mit deinen Kunden interagiert? Dann Kennzeichnung. Oder arbeitet es regelbasiert, mit Logik, die Menschen vollständig festgelegt haben? Dann greift die KI-Verordnung nach den Leitlinien der EU-Kommission zur Systemdefinition regelmäßig gar nicht erst. Wo dein Tool in dieser Unterscheidung steht, sagt dir dein Anbieter oder im Zweifel deine Kanzlei. Nicht dieser Artikel.

Was Artikel 50 nicht verlangt

Drei Dinge, die in aufgeregten Posts gern durcheinandergehen:

Artikel 50 verbietet keine KI. Er verlangt Ehrlichkeit über ihren Einsatz, mehr nicht.

Artikel 50 verlangt keine allgemeine Erklärbarkeit von Empfehlungen. Niemand zwingt dich ab August, jede Produktempfehlung zu begründen. Warum das trotzdem eine gute Idee ist, dazu gleich.

Und der Aufwand ist für die meisten Shops überschaubar: ein Hinweis im Chatfenster, eine Nachfrage beim Tool-Anbieter, ein kurzer Eintrag in der internen Doku. Eher eine Sache von Stunden als von Wochen. Wer Panik verkauft, verkauft meistens gleich die Lösung mit.

Die interessantere Frage: Was macht das Etikett mit dem Vertrauen?

Der interessanteste Effekt des 2. August steht in keinem Gesetzestext. Ab diesem Tag tragen KI-Systeme im Kundenkontakt europaweit ein sichtbares Etikett: „Du sprichst mit einer KI.“ Zum ersten Mal wird der Unterschied zwischen KI-Beratung und regelbasierter Beratung für Endkunden sichtbar. Genau im Moment der Kaufentscheidung.

Was das mit dem Vertrauen macht, wird sich zeigen. Aber die Ausgangslage ist bemerkenswert. Beratungsintensive Sortimente leben davon, dass Kunden der Empfehlung glauben: Hautpflege, Wein, Rad, Kaffee, Tierbedarf. Ein System, das ab August ein KI-Etikett trägt und seine Gründe nicht nennen kann, steht künftig direkt neben einem, das seine Gründe zeigt. Was der Kunde daraus macht, entscheidet er selbst. Das Etikett verbietet nichts. Es macht einen Unterschied sichtbar, den vorher niemand sehen konnte.

In eigener Sache

Wir haben QuizNudge auf dieser Unterscheidung gebaut: quiz-basierte Produktberatung, deren Empfehlungsweg regelbasiert und deterministisch ist. Der Händler legt die Scoring-Regeln selbst fest. Im Empfehlungspfad läuft weder ein Sprachmodell noch maschinelles Lernen. Wir trainieren nichts auf Nutzerdaten. Gleiche Antworten führen zum gleichen Ergebnis. Und zu jeder Empfehlung kann der Kunde aufklappen, warum sie zustande kommt. Unter „Warum dieses Produkt?“ stehen die Kriterien, die zu ihr geführt haben, jedes aus einer Regel, die der Händler selbst gesetzt hat. Cookielos, EU-Hosting, DSGVO-nativ. Nicht nachträglich aufgeschraubt, sondern so gebaut.

Das heißt nicht, dass bei uns nie KI zum Einsatz kommt. Wo wir sie künftig im Kundenkontakt einsetzen, etwa für erklärende Fließtexte zu den Empfehlungen, kennzeichnen wir das. Das ist keine Einschränkung, sondern derselbe Maßstab, den dieser Artikel an alle anlegt.

Welche Rechtsfolge daraus im Einzelfall folgt, ordnen wir hier nicht ein. Das ist eine rechtliche Bewertung, und die gehört nicht in einen Blogartikel.

Wenn du sehen willst, wie das aussieht: Auf der Startseite laufen fünf Live-Demos aus dem laufenden System. Hautpflege, Wein, Tierbedarf, Bike, Kaffee. Durchklicken, selbst beurteilen. Die Warteliste steht auf derselben Seite.

Checkliste: Fünf Schritte für die Umsetzung

  1. Inventur. Liste alle Stellen, an denen KI mit Kunden interagiert oder Inhalte für deinen Shop erzeugt: Chat, Voice, Bilder, Texte, Empfehlungen.
  2. Kennzeichnen. Chat- und Sprachassistenten bekommen einen sichtbaren Hinweis. Oder du prüfst, dass dein Dritttool ihn bereits mitbringt, und verdeckst ihn nicht.
  3. Nachfragen. Tool-Anbieter schriftlich fragen, wie sie die maschinenlesbare Markierung (Art. 50 Abs. 2) umsetzen. Antwort ablegen. Stichtag für Bestandssysteme: 2. Dezember 2026.
  4. Einordnen. Ratgeber- und News-Inhalte mit KI-Anteil auf die Offenlegungspflicht prüfen. Produkttexte sind regelmäßig unkritisch.
  5. Entscheiden. Die strategische Frage hinter der Pflicht: Wo willst du KI im Kundenkontakt überhaupt, und wo sind lesbare Regeln das stärkere Vertrauenssignal?

Quellen


Hinweis: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung deines Einzelfalls sprich mit einer Kanzlei deines Vertrauens. Stand: 31. Juli 2026. Wir aktualisieren diesen Beitrag, wenn sich die Rechtslage bewegt.

Häufige Fragen

Wurde der EU AI Act jetzt verschoben oder nicht?

Teilweise. Die Hochrisiko-Pflichten rücken auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028. Seit dem 27. Juli 2026 ist das geltendes Recht, Verordnung (EU) 2026/1744. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 sind von der Verschiebung ausdrücklich ausgenommen und gelten ab dem 2. August 2026.

Ich nutze ChatGPT nur intern. Betrifft mich Artikel 50?

Die Kennzeichnungspflichten knüpfen an Kundeninteraktion oder Veröffentlichung an. Rein interne Nutzung löst sie in der Regel nicht aus. Beachte aber Artikel 4: Die KI-Kompetenz-Pflicht gilt seit Februar 2025 für alle, die KI einsetzen. Der Digital Omnibus hat sie von „sicherstellen“ auf „fördern“ abgeschwächt, ohne Garantiepflicht für ein bestimmtes Kompetenzniveau. Die Verantwortung steht weiter im Gesetz, der unmittelbare Druck ist geringer geworden.

Was droht bei Verstößen gegen Artikel 50?

Bußgelder bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, Artikel 99 Absatz 4 Buchstabe g. Für KMU einschließlich Start-ups gilt nach Absatz 6 der jeweils niedrigere Wert, für Großunternehmen der höhere. Das sind Obergrenzen, keine Regelstrafen. Die nationalen Marktüberwachungsbehörden nehmen ihre Tätigkeit zum 2. August auf. Die Pflicht gilt ohnehin unmittelbar aus der Verordnung.

Muss ich KI-generierte Produkttexte kennzeichnen?

Die Offenlegungspflicht für Texte betrifft Veröffentlichungen, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Normale Produkttexte fallen regelmäßig nicht darunter. Die maschinenlesbare Markierung ist Pflicht der Tool-Anbieter.

Gilt die KI-Verordnung auch für regelbasierte Tools ohne KI?

Die Verordnung knüpft an „KI-Systeme“ im Sinne von Artikel 3 an. Systeme, deren Logik vollständig von Menschen definierte Regeln ausführt, fallen nach den Leitlinien der Kommission zur Systemdefinition regelmäßig nicht darunter und tragen entsprechend auch keine Kennzeichnungspflicht.